Deutsche Installationsnorm DIN 14676
Grundlage für eine fachgerechte Montage ist die Norm DIN14676 "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Hier finden Sie Mindestanforderungen an Geräte und u.a. die folgenden Hinweise zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern:
Grundlage für eine fachgerechte Montage ist die Norm DIN14676 "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Hier finden Sie Mindestanforderungen an Geräte und u.a. die folgenden Hinweise zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern:
Die Zulässigkeitsnorm
Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig.
Größe der Überwachungsfläche
Die max. Überwachungsfläche für einen Rauchwarnmelder pro Raum ist 60 qm; bei größeren Räumen sind weitere Melder erforderlich.
Rauchmelder pro Raum
Als Mindestausstattung sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren zu installieren, optimal ist je 1 Melder pro Wohnraum (inkl. Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume, Keller und Dachboden).
Ein Melder pro Ebene
In Treppenaufgängen im Einfamilienhaus oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Optimal ist ein Melder auf jeder Ebene.
Abstand zu Wänden
Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. von Einrichtungsgegenständen entfernt zu installieren.
Ausnahmefälle
Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume, Räume mit Unterzügen, Flure und Gänge und für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in zuggefährdeter Umgebung gibt die Norm besondere Empfehlungen.